Unternehmenskarte Erteilung

    Unternehmenskarte erstmalig beantragen

    Unternehmenskarten (Unternehmerkarten) müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Beschreibung

    Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.

    Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle Kreis Ostholstein - Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Steenbock-Str. 20

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.Mittwoch ganztägig geschlossen. Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.

    Kontakt

    Fax: +49 4521 788-8957

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-800

    E-Mail: feb@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
    • Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
    • bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.

    Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.

    Kosten

    Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Fahrerkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English