Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Unternehmenskarten (Unternehmerkarten) müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.
Beschreibung
Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Husum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.
Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Niebüll
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.
Formulare
Hinweise für Nordfriesland: Fahrerlaubnis: Unternehmenskarte
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.
Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.
Kosten
Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Fahrerkarte