Unternehmenskarte Erteilung

    Unternehmenskarte erstmalig beantragen

    Unternehmenskarten (Unternehmerkarten) müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Beschreibung

    Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.

    Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Husum

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Kontakt

    Fax: 04841 67-283

    Telefon Festnetz: 04841 67-275

    E-Mail: zulassung@nordfriesland.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Niebüll

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerberstraße 5

    25899 Niebüll

    Kontakt

    Fax: 04661 9031-169

    Telefon Festnetz: 04661 9031-168

    E-Mail: zulassung@nordfriesland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
    • Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
    • bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.

    Formulare

    Hinweise für Nordfriesland: Fahrerlaubnis: Unternehmenskarte

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.

    Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.

    Kosten

    Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Fahrerkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de