Unternehmenskarte Erteilung

    Unternehmenskarte erstmalig beantragen

    Unternehmenskarten (Unternehmerkarten) müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Beschreibung

    Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.

    Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Büchen (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
    • Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
    • bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.

    Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Fahrerlaubnis: Unternehmenskarte

    • die ausländischen Fahrzeugdokumente
    • ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
    • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
    • Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
           sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen
    • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
    • elektronische Versicherungsbestätigung
    • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
    • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
          
      der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
    • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
           Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
    • bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
           des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
    • die ausländischen Fahrzeugdokumente
    • ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
    • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
    • Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
           sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen
    • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
    • elektronische Versicherungsbestätigung
    • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
    • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
          
      der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
    • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
           Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
    • bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
           des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
    • die ausländischen Fahrzeugdokumente
    • ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
    • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
    • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
           sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen
    • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
    • elektronische Versicherungsbestätigung
    • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
    • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
          
      der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
    • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
           Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
    • bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
           des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
    • die ausländischen Fahrzeugdokumente
    • ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
    • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
    • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
           sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen
    • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
    • elektronische Versicherungsbestätigung
    • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
    • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
          
      der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
    • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
           Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
    • bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
           des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.

    Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.

    Kosten

    Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Fahrerlaubnis: Unternehmenskarte

    Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.

    Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.

    Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.

    Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.

    Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.

    Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.

    Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.

    Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrerkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)