Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Unternehmenskarten (Unternehmerkarten) müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.
Beschreibung
Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Berkenthin (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.
Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Fahrerlaubnis: Unternehmenskarte
- die ausländischen Fahrzeugdokumente
- ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
- Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen - ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen - bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können - bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
- die ausländischen Fahrzeugdokumente
- ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
- Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen - ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen - bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können - bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
- die ausländischen Fahrzeugdokumente
- ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen - ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen - bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können - bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
- die ausländischen Fahrzeugdokumente
- ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen - ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen - bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können - bei Zulassungen auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis
des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.
Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.
Kosten
Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Fahrerlaubnis: Unternehmenskarte
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Fahrerkarte
Metainformation
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