Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige Gewährung

    Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen

    Leistungen nach dem USG sollen Einkommensverluste, die durch den freiwilligen Wehrdienst entstehen, ausgleichen.

    Beschreibung

    Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende  Einkommensverluste ausgleichen.

    Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

    Zuständigkeit

    An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Raabe-Straße 4

    40470 Reg.-Bez. Düsseldorf

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr Fr 8:00 - 14.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 7241428

    Fax: +49 211 959-2575

    E-Mail: USG@Bundeswehr.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und
    • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

    Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English