Ladenöffnungszeiten Überprüfung
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.
Beschreibung
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:
- an Sonn- und Feiertagen und
- am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.
Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:
- Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
- Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
- Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,
geöffnet sein.
Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.
Zuständigkeit
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder
- an die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.
Ansprechpartner
Amt Großer Plöner See
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplätze (1 Std. Parkzeit mit Parkuhr), weitere Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Heinrich-Rieper-Straße.
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bus hält Hamburger Str. Von dort ca. 400 m Fußweg zur Amtsverwaltung über die Seestraße.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. von 08:00 - 12:00 Uhr Di. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Falls Sie in dringenden Angelegenheiten zu den angegebenen Terminen keine Zeit haben, rufen Sie uns bitte an. Gern geben wir Ihnen einen Termin außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten.
Kontakt
Internet
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0431 220040-650
Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein