Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.

    Beschreibung

    In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:

    • an Sonn- und Feiertagen und
    • am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.

    Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:

    • Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
    • Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
    • Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,

    geöffnet sein.

    Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.

    Hinweise für Plön: Ladenöffnungs- und Ladenschlusszeiten (Ausnahmen nach dem Ladenöffnungszeitengesetz -Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten-)

    Sonntagsöffnung von Geschäften

    Seit dem 17. Dezember 2013 gilt die neue Bäderverordnung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auch die Plöner Einzelhandelsgeschäfte für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, insbesondere des touristischen Bedarfs, jeweils von 12:00 bis 18:00 Uhr öffnen. Das sind künftig zwei Stunden weniger als bisher. Die Zeiträume werden festgesetzt vom 17. Dezember bis zum 08. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober.

    Ausgenommen sind der Karfreitag und der erste Weihnachtstag. Am 01. Mai ist der Verkauf nur zulässig, wenn die Ladenbetreiber den Verkauf unter Freistellung aller Arbeitsnehmer/innen persönlich durchführen. Am Ostersonntag dürfen die Verkaufsstellen nur in der Zeit von 14:00 bis 18:30 Uhr geöffnet sein.

    Hier finden Sie die hierzu vom Bürgermeister der Stadt Plön ergangene und am 16. Dezember 2013 bekanntgemachte Allgemeinverfügung.

    Außerhalb der genannten Zeiträume können Verkaufsstellen aus besonderem Anlass noch an zwei weiteren Sonntagen ihre Ladentüren öffnen, jedoch nur mit einer zuvor behördlich erlassenen Stadtverordnung.

    Zuständigkeit

    • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder
    • an die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.

    Ansprechpartner

    Stadt Plön

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßberg 3 - 4

    24306 Plön

    Kontakt

    Fax: +49 4522 505-69

    Telefon Festnetz: +49 4522 505-0

    E-Mail: info@ploen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Fax: 0431 220040-650

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de