Ladenöffnungszeiten
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.
Beschreibung
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:
- an Sonn- und Feiertagen und
- am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.
Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:
- Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
- Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
- Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,
geöffnet sein.
Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.
Zuständigkeit
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder
- an die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.
Ansprechpartner
Amtsverwaltung Südtondern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.
Kontakt
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)
Fax: 0431 220040-650
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein