Ladenöffnungszeiten Überprüfung

    Ladenöffnungszeiten

    In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.

    Beschreibung

    In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:

    • an Sonn- und Feiertagen und
    • am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.

    Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:

    • Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
    • Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
    • Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,

    geöffnet sein.

    Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.

    Hinweise für Kiel: Spez. und Link StadtVO

    Die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen im Jahr 2020 in der Landeshauptstadt Kiel können Sie dem Formular unter dem u.g. Link entnehmen
     

    Die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen im Jahr 2020 in der Landeshauptstadt Kiel können Sie dem Formular unter dem u.g. Link entnehmen
     

    Zuständigkeit

    • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder
    • an die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gewerbe- und Schornsteinfegeraufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Fabrikstraße 8-10

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-742807

    E-Mail: gewerbemeldestelle@kiel.de(Gewerbe an-, ab- oder ummelden)

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@kiel.de(Gewerbeangelegenheiten)

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2022

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    Fax: 0431 220040-650

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020