Grundstückswert Ermittlung

    Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

    Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

    Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

    Hinweise für Segeberg: Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    zuständige Stelle

    Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    Zuständigkeit

    Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen

    Dies sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die in Schleswig-Holstein bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) eingerichtet sind.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Gutachterausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 28a

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9582

    E-Mail: gutachterausschuss@segeberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 5071

    24062 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 1

    24106 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 383-2099

    Telefon Festnetz: +49 431 383-0

    E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Stormarn - Sonderbereich Gutachterausschuss - Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstraße 14

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Gebäude B
      Anzahl: 17  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ZOB
      Linie:
      • Bus: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Fax: 04531 160-771278

    Telefon Festnetz: 04531 160-1278

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Voraussetzungen

    Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie

    • Grundstückseigentümer,
    • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
    • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
    • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,

    sind.

    Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn

    • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
    • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
    • Gerichte und Justizbehörden

    es beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
    • Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
    • Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
    • Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
    • Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
    • Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

    Kosten

    Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus

    • einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
    • den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.

    Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    Bemerkungen

    • Informationen zur Grundstückswertermittlung in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein,
    • Informationen zur Grundstückswertermittlung in Deutschland finden Sie auf der Internetseite Gutachterausschüsse online.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Kaufpreis, Grundstücksbewertung, Sachverständige, Verkehrswert, Gutachter, Gutachten, Marktwert (Immobilie), Gutachterausschuss, Verkehrswertermittlung, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation