• Wesselburener Deichhausen (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Grundstückswert Ermittlung

Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken

Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

zuständige Stelle

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Zuständigkeit

Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen

Dies sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die in Schleswig-Holstein bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) eingerichtet sind.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Grundstückswertermittlung

Dies sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die in Schleswig-Holstein bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) eingerichtet sind.

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Geschäftsstelle 200 - Gutachterausschuss

Adresse

Hausanschrift

Stettiner Straße 30

25746 Heide

Kontakt

E-Mail: geschaeftsstelle-gutachterausschuss@dithmarschen.de

Telefon Festnetz: 0481 97-1456

Fax: 0481 97-1499

Version

Technisch erstellt am 14.12.2021

Technisch geändert am 23.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

Adresse

Postanschrift

Postfach 5071

24062 Kiel

Hausanschrift

Mercatorstraße 1

24106 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 383-0

Fax: +49 431 383-2099

E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 07.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Voraussetzungen

Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie

  • Grundstückseigentümer,
  • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
  • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,

sind.

Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn

  • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
  • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
  • Gerichte und Justizbehörden

es beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
  • Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
  • Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
  • Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
  • Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
  • Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

Kosten

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus

  • einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
  • den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.

Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Weitere Informationen

Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Bemerkungen

  • Informationen zur Grundstückswertermittlung in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein,
  • Informationen zur Grundstückswertermittlung in Deutschland finden Sie auf der Internetseite Gutachterausschüsse online.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 28.10.2020

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Gutachter, Gutachterausschuss, Kaufpreis, Marktwert (Immobilie), Sachverständige, Verkehrswertermittlung, Verkehrswert, Grundstücksbewertung, Gutachten, Grundstück

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020