Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Bestimmte Bauvorhaben sind nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein genehmigungsfrei, jedoch anzeigepflichtig.
Beschreibung
Bestimmte Bauvorhaben sind nach § 62 Abs.1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) genehmigungsfrei gestellt, jedoch anzeigepflichtig.
Ein Bauvorhaben kann nur genehmigungsfrei gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 Abs.2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) erfüllt sind.
Von der Genehmigungsfreistellung sind grundsätzlich Sonderbauten (§ 51 LBO) sowie Bauvorhaben bei denen eine gefahrträchtigte Nähe zu einem Störfallbetrieb besteht oder bei denen die Gemeinde das Verfahren in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO überleitet, ausgenommen.
Hinweise für Segeberg: Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie zeitgleich an die Kreise oder kreisfreien Städte (untere Bauaufsichtsbehörden).
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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Segeberger Straße 41
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Telefon Festnetz: 04535 509426
Fax: 04535 509153
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Frau R. Toppa
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Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-422
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Internet
Formulare
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Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bei Bauvorhaben, die unter die Regelungen der Genehmigungsfreistellung fallen, darf einen Monat nach Einreichung der erforderlichen Bauvorlagen mit dem Bau begonnen werden. Dies gilt nicht für Bauvorhaben, bei denen die untere Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn untersagt oder die Gemeinde das Durchführen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 63 LBO erklärt hat.
Wenn Abweichungen sowie Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich sind, darf mit den Bauarbeiten erst dann begonnen werden, wenn dem zu stellenden schriftlichen Antrag entsprochen worden ist.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Anzeigeverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Baufreistellungsverfahren
Metainformation
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