Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Bestimmte Bauvorhaben sind nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein genehmigungsfrei, jedoch anzeigepflichtig.
Beschreibung
Bestimmte Bauvorhaben sind nach § 62 Abs.1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) genehmigungsfrei gestellt, jedoch anzeigepflichtig.
Ein Bauvorhaben kann nur genehmigungsfrei gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 Abs.2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) erfüllt sind.
Von der Genehmigungsfreistellung sind grundsätzlich Sonderbauten (§ 51 LBO) sowie Bauvorhaben bei denen eine gefahrträchtigte Nähe zu einem Störfallbetrieb besteht oder bei denen die Gemeinde das Verfahren in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO überleitet, ausgenommen.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie zeitgleich an die Kreise oder kreisfreien Städte (untere Bauaufsichtsbehörden).
Hinweise für Plön: Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Hier finden Sie die für Sie zuständigen Mitarbeiter der Bauaufsicht des Kreises Plön.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bauamt Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Gerne können Sie auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten telefonisch mit uns vereinbaren!
Kontakt
Fax: +49 4522 74395555
Telefon Festnetz: +49 4522 743324
Telefon Festnetz: +49 4522 743159
E-Mail: bauamt@kreis-ploen.de
Internet
Stadt Schwentinental - Amt III Stadtentwicklung, Bauwesen und Umweltangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
Linie:- Bus: Linien 302, 303, 310, 315
- Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
Linie:- Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315
- Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
Linie:- Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
- Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
Linie:- Bus: Linien 300, 303
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1152
24221 Schwentinental
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Conrad (Amtsleiterin Stadtentwicklung, Bauwesen und Umweltangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-217
Frau Petra Finkeldey
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-220
Herr Jens Iwersen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-259
Herr Moritz Piegsa
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-215
Frau Petra Pöhlmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-252
Herr André Schleemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-216
Herr Michael Schröter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-257
Frau Katharina Sommer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-249
Herr Klaus Uhde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-218
Internet
Bankverbindung
Stadt Schwentinental
Empfänger: Stadt Schwentinental
IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bei Bauvorhaben, die unter die Regelungen der Genehmigungsfreistellung fallen, darf einen Monat nach Einreichung der erforderlichen Bauvorlagen mit dem Bau begonnen werden. Dies gilt nicht für Bauvorhaben, bei denen die untere Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn untersagt oder die Gemeinde das Durchführen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 63 LBO erklärt hat.
Wenn Abweichungen sowie Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich sind, darf mit den Bauarbeiten erst dann begonnen werden, wenn dem zu stellenden schriftlichen Antrag entsprochen worden ist.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Anzeigeverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Baufreistellungsverfahren