Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Mit Hilfe des digitalen Kontrollgerätes werden Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet.

    Beschreibung

    Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01. Mai 2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die

    • zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
    • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich der Fahrerin/des Fahrers - zu befördern.

    Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

    Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jede Fahrerin/jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

    Folgende Daten sind ablesbar:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers,
    • Führerscheinnummer,
    • Nationalität des ausstellenden Staates,
    • Gültigkeitsdauer (von/bis),
    • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob die Fahrerin/der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist),
    • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand),
    • Ereignisse, Fehler und Kontrollen.
    •  

    Voraussetzungen:
    Die Antragstellerin/der Antragsteller soll ihren/einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
    Die Fahrerkarte können nur Inhaberinnen/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt in deren/dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Abbe-Straße 9

    25335 Elmshorn

    Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Kurt-Wagener-Straße

    Bus: 6502

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2010 (von: Lars Iden)

    Technisch geändert am 01.08.2024 (von: Wagner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • EU-Kartenführerschein (bei Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung),
    • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung,
    • Biometrisches Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.

    Die Fahrerkarte kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, mindestens jedoch 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.

    Kosten

    Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Pinneberg: Fahrerkarte

    Grundgebühr: 34,00 Euro

    Optional:

    Portokosten durch uns: 2,18 Euro; Portokosten durch Direktversand: 3,00 Euro; Wenn kein EU-Führerschein besteht: 23,00 Euro Umtauschgebühren + 1,00 Euro Mitteilung an das Zenrale Fahrerlaubnisregister; EU-Führerschein + Fahrerkarte zusenden: 2,53 Euro Portokosten

    Grundgebühr: 34,00 Euro

    Optional:

    Portokosten durch uns: 2,18 Euro; Portokosten durch Direktversand: 3,00 Euro; Wenn kein EU-Führerschein besteht: 23,00 Euro Umtauschgebühren + 1,00 Euro Mitteilung an das Zenrale Fahrerlaubnisregister; EU-Führerschein + Fahrerkarte zusenden: 2,53 Euro Portokosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Kontrollgerätekartenregister sowie zum digitalen EG-Kontrollgerät finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)