Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.

    Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.

    Zuständigkeit

    Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 443 Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rögen 36 - 38

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rögen
      Linie:
      • Bus: -

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr, Mittwochs geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 8902-13

    Fax: 04531 8902-50

    E-Mail: verkehrslenkung@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English