Gefährliche Güter: Transport
Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.
Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.
Zuständigkeit
Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Verkehrsaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04522 743-341
Telefon Festnetz: 04522 743-345
Fax: 04522 743-455
E-Mail: verkehrsaufsicht@kreis-ploen.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein