Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.

    Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.

    Zuständigkeit

    Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.

    Ansprechpartner

    Verkehrsaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04522 743-345

    Telefon Festnetz: 04522 743-341

    Fax: 04522 743-455

    E-Mail: verkehrsaufsicht@kreis-ploen.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2014 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)