Gefährliche Güter: Transport
Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.
Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.
Zuständigkeit
Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Hauptgebäude
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kurt-Wagener-Straße 11
Linie:- Bus: 6502
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein