Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.

    Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.

    Zuständigkeit

    Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.

    Ansprechpartner

    Verkehrsaufsicht Kreis Ostholstein - Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Steenbock-Str. 20

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-800

    Fax: +49 4521 788-8957

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de