Gefährliche Güter: Transport
Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.
Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.
Zuständigkeit
Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Direkt neben dem Eingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtrade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 431 901-2010
Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Kreditkarten, Girocard
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein