Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Anzahl: 0
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30
Kontakt
Internet
Amt Preetz-Land
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Erweiterte Sprechzeiten (Team für Bürgerdienste): Dienstag: morgens ab 07.00 Uhr Donnerstag: abends bis 19.00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein