Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Anzahl: 0 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30
Kontakt
Internet
Stadt Schenefeld - Fachdienst Planen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Osterbrooksweg 36
22869 Schenefeld
Öffnungszeiten
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulrike Jonas
Postanschrift
Holstenplatz 3-5
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: 040 83037-170
E-Mail: Ulrike.Jonas@stadt-schenefeld.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein