Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Hasloh: Bebauungsplan
Bitte wenden Sie an die Abteilung Koordination Gemeinden der Stadt Quickborn.
Sie können die rechts angegebenen Daten nutzen oder sich direkt unter KoordinationVerwaltungsgemeinschaft@quickborn.de an uns wenden.
Bitte wenden Sie an die Abteilung Koordination Gemeinden der Stadt Quickborn.
Sie können die rechts angegebenen Daten nutzen oder sich direkt unter KoordinationVerwaltungsgemeinschaft@quickborn.de an uns wenden.
Ansprechpartner
Stadt Quickborn - Koordination Verwaltungsgemeinschaften sowie Sitzungsdienst Stadt und Gemeinden
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
Anzahl: 100
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Rathausplatz 1
25451 Quickborn (Pinneberg)
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Anzahl: 0
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hasloh: Bebauungsplan
Informationen über wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne der Stadt Quickborn können über das Geoportal des Kreises Pinneberg abgerufen werden.
Informationen über wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne der Stadt Quickborn können über das Geoportal des Kreises Pinneberg abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Metainformation
- Ursprungsportal: Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Ursprungsportal: Bebauungsplan in Bönningstedt
- Ursprungsportal: Bebauungsplan in Hasloh
- Ursprungsportal: Bebauungsplan in Ellerau
- Ursprungsportal: Bebauungsplan in Hasloh
- Ursprungsportal: Bebauungsplan in Ellerau
- Ursprungsportal: Bebauungsplan in Bönningstedt