Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Team Bauleitplanung
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Telefon Festnetz: 04862 1000-0(Zentrale)
E-Mail: bauamt@amt-eiderstedt.de
Kontaktperson
Herr Lamp (Bauleitplanung/Bauordnung II, stellvertretender Fachbereichsleiter)
Frau Braker (Bauleitplanung und Bauordnung)
Herr Herrmann (Stadtplanung Sankt Peter-Ording)
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
Adresse
Hausanschrift
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- Parkplatz:
Anzahl: 43 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)
- Haltestelle: Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein