Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 43 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)
- Haltestelle: Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Kontakt
Internet
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 320 Stadt- und Regionalentwicklung, Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Bürgerbüro Friedrichskoog: Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4851 9596-47
Telefon Festnetz: +49 4851 9596-48
E-Mail: bauamt@amt-marne-nordsee.de
Kontaktperson
Herr Klaus Maaßen
Telefon Festnetz: 04851 959647
E-Mail: info@amt-marne-nordsee.de
Frau Gudrun Jörs
Telefon Festnetz: 04851 959648
E-Mail: info@amt-marne-nordsee.de
Bankverbindung
Amtskasse Marne-Nordsee
Empfänger: Amtskasse Marne-Nordsee
IBAN: DE16 2225 0020 0000 0002 80
BIC: HSHNDEH1
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Marne-Nordsee: Bebauungsplan
Weitere Informationen zu den Bebauungsplänen im Bereich des Amtes Marne-Nordsee finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein