Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.

    Beschreibung

    Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:

    • zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
    • zu den Verkehrsflächen.

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

    Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Kiel: Spez. Auslegung

    Die Zuständigkeiten der Mitarbeiter*innen richten sich nach den betreffenden Stadtteilen. Details können Sie dem nachfolgenden Übersichtsplan (siehe Link) entnehmen.

    Die Zuständigkeiten der Mitarbeiter*innen richten sich nach den betreffenden Stadtteilen. Details können Sie dem nachfolgenden Übersichtsplan (siehe Link) entnehmen.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung, Bezirk Nord/ West

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus 4. und 5. Obergeschoss

    Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2560

    Internet

    Weitere Informationen

    Plankammer (Einsichtnahme der Bauleitpläne) und öffentliche Auslegungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
    Rathaus 4. Obergeschoss Schaukästen und Z 462a Tel. +49 431 901-2696

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: Rohr, Hendrik)

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Koch, Bettina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung, Bezirk Süd/ Mitte/ Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus 4. und 5. Obergeschoss

    Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2486

    Internet

    Weitere Informationen

    Plankammer (Einsichtnahme der Bauleitpläne) und öffentliche Auslegungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
    Rathaus 4. Obergeschoss Schaukästen und Z 462a Tel. +49 431 901-2696

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: Rohr, Hendrik)

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Reinert, Niklas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 2

    24103 Kiel

    Hauptgeschäftsstelle

    Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Anzahl: 0

    Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

    Fax: +49 431 5194-234

    E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2009 (von: Kernteam Zugang)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Wappelhorst, Brian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kiel: Spez. Auslegung

    In Kiel können Sie Bebauungspläne im Stadtplanungsamt im Raum für öffentliche Auslegungen, Rathaus, Zimmer 462, einsehen.

    In Kiel können Sie Bebauungspläne im Stadtplanungsamt im Raum für öffentliche Auslegungen, Rathaus, Zimmer 462, einsehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)