Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Kiel: Spez. Auslegung
Die Zuständigkeiten der Mitarbeiter*innen richten sich nach den betreffenden Stadtteilen. Details können Sie dem nachfolgenden Übersichtsplan (siehe Link) entnehmen.
Die Zuständigkeiten der Mitarbeiter*innen richten sich nach den betreffenden Stadtteilen. Details können Sie dem nachfolgenden Übersichtsplan (siehe Link) entnehmen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung, Bezirk Nord/ West
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2560
Internet
Weitere Informationen
Plankammer (Einsichtnahme der Bauleitpläne) und öffentliche Auslegungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
Rathaus 4. Obergeschoss Schaukästen und Z 462a Tel. +49 431 901-2696
Landeshauptstadt Kiel - Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung, Bezirk Süd/ Mitte/ Ost
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2486
Internet
Weitere Informationen
Plankammer (Einsichtnahme der Bauleitpläne) und öffentliche Auslegungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
Rathaus 4. Obergeschoss Schaukästen und Z 462a Tel. +49 431 901-2696
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Anzahl: 0
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kiel: Spez. Auslegung
In Kiel können Sie Bebauungspläne im Stadtplanungsamt im Raum für öffentliche Auslegungen, Rathaus, Zimmer 462, einsehen.
In Kiel können Sie Bebauungspläne im Stadtplanungsamt im Raum für öffentliche Auslegungen, Rathaus, Zimmer 462, einsehen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein