Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage stellen

    Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.

    Beschreibung

    Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.

    Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.

    Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Schleswig-Holstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
      • Beschreibung des Vorhabens
      • Lageplan
      • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
      • Bauzeichnungen
      • Standsicherheitsnachweis
      • Brandschutzkonzept
      • Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage

    Voraussetzungen

    • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
    • Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

    Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

    • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
    • Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.

    Sie zahlen die Gebühren.

    Fristen

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (wenn es sich nicht um einen Sonderbau handelt, der im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist; andernfalls ohne Frist)

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein  am 20.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 09.01.2025 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Vorentscheidung Baugenehmigung, Bauvorantrag, Fragen Bauplanung, Planungsanfrage Bauprojekt, Vorprüfung Baugenehmigung, Vorabklärung Bauprojekt, Fragen Baugenehmigung, Vorbescheid Bauen, Fragen Baugenehmigungsverfahren, Vorabanfrage Baugenehmigung, Bauvorbescheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)