Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Wenn Sie eine Baugenehmigung für die Errichtung von baulichen Anlagen beantragen möchten, dann können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen im vereinfachten Verfahren tun.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr bauliche Anlagen errichten wollen, brauchen Sie eine Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei ist.

    Bauliche Anlagen sind Bauwerke, welche mit dem Erdboden verbunden sind und aus Bauprodukten hergestellt wurden. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

    Das Bauvorhaben wird beim vereinfachten Genehmigungsverfahren nur auf die Übereinstimmung folgender Vorschriften geprüft:

    • bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Anlagen
    • beantragte Abweichungen
    • andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt, ersetzt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung durch Fachrecht zugewiesen wird

    Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz ist durch bautechnische Nachweise nachzuweisen. Diese müssen zu Baubeginn, erforderlichenfalls bauaufsichtlich geprüft, vorliegen.

    Sie als Bauherrin oder Bauherr tragen damit eine große Verantwortung. Die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden. Ansonsten kann der Bau zum Beispiel eingestellt oder die Nutzung untersagt werden.

    Hinweise für Segeberg: Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    • des Kreises oder der kreisfreien Stadt
    • der Gemeinden (wenn die  Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)

    Ansprechpartner

    Stadt Quickborn - Bürgerdienste - Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04106 611400

    Telefon Festnetz: 04106 6110

    E-Mail: bauen@quickborn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Segeberg - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 28a

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus der Liegenschaftskarte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen Sie weitere Bauvorlagen einreichen. Diese sind zum Beispiel:

    • Nachweise der Standsicherheit
    • Nachweise des Brandschutzes
    • Andere bautechnische Nachweise
    • Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
    • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
    • Betriebsbeschreibung
    • Angaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit
    • Angaben zu Stellplätzen
    • Statistischer Erhebungsbogen

    Bei Werbeanlagen sind erforderlich:

    • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit Einzeichnung des Standortes
    • Zeichnung im Maßstab nicht kleiner als 1:50 und Beschreibung oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage, wie ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage
    • Nachweis der Standsicherheit, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird, anderenfalls die Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise

    Hinweise für Ellerau: Bauantrag Ellerau

    Der Bauantrag ist vollständig (3-fach) direkt bei der Genehmigungsbehörde, Kreis Segeberg
    Bauaufsicht, Jaguarring 16, 23795 Bad Segeberg einzureichen.

    Beachten Sie hierbei den Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Ellerau!

    Die Anträge und Formulare im bauaufsichtlichen Verfahren finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Bauaufsicht des Kreises Segeberg. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

    Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zur Entwässerung direkt bei den Kommunalbetrieben Ellerau ein:

    -    Entwässerungsantrag Schmutzwasser in 2facher Form
    -    Entwässerungsantrag Niederschlagswasser in 3facher Form

    Kommunalbetriebe Ellerau
    Berliner Damm 2
    25479 Ellerau
    www.kbe-ellerau.de

    Die Genehmigungsfreistellung ist vollständig direkt 2-fach bei der Gemeinde Ellerau, FB 6 Bauen, Rathausplatz 1, 25421 Quickborn, einzureichen.

    Beachten Sie hierbei den Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Ellerau!

    Die Anträge und Formulare im bauaufsichtlichen Verfahren finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Bauaufsicht des Kreises Segeberg. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Kreises Segeberg.

    Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zur Entwässerung direkt bei den Kommunalbetrieben Ellerau ein:

    -    Entwässerungsantrag Schmutzwasser in 2facher Form
    -    Entwässerungsantrag Niederschlagswasser in 3facher Form

    Kommunalbetriebe Ellerau
    Berliner Damm 2
    25479 Ellerau
    www.kbe-ellerau.de

    Formulare

    Hinweise für Segeberg: Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Voraussetzungen

    • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
    • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen.
    • Grundsätzlich müssen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel eine Bauingenieurin beziehungsweise einen Bauingenieur oder eine Architektin beziehungsweise einen Architekt - beauftragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

    Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
    • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.

    Fristen

    • Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von drei Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
    • Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal drei Jahre unterbrechen.
    • In den Fällen, in denen mit den Bauarbeiten innerhalb von drei Jahren begonnen wurde, können Sie die Baugenehmigung drei Jahre verlängern lassen.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Die Frist für die Entscheidung beginnt drei Wochen nach Zugang des Bauantrags bzw. drei Wochen nach Zugang der verlangten Unterlagen, wenn die Bauaufsichtsbehörde vor Fristbeginn eine Aufforderung versandt hat.

    3 Monate (mit Verlängerungsmöglichkeit)

    Kosten

    Es werden Verwaltungsgebühren fällig. Diese können unterschiedlich hoch sein.

    Die Kostenhöhe ist variabel und beträgt mindestens 100,00 EUR (nach oben offen). Es fallen 7,00 EUR je angefangene 1.000,00 EUR der anrechenbaren Bauwerte an.

    Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Bevor ein Bauantrag gestellt wird, können Sie einen Vorbescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens beantragen, zum Beispiel ob das geplante Bauvorhaben an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig ist.
    • Es ist zu beachten, dass die Einrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigte, jedoch begonnene Baumaßnahme eingestellt werden oder die Nutzung untersagt werden kann. Überdies kann die Beseitigung angeordnet werden.
    • Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Hinweise für Ellerau: Bauantrag Ellerau

    Bitte den Bauantrag vollständig (2-fach) direkt bei der Genehmigungsbehörde, Kreis Pinneberg, Fachdienst Planen und Bauen, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, einreichen.

    Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zur Entwässerung in Quickborn ein. Diese Unterlagen sind Bestandteil der vollständigen Antragsunterlagen.

    Genehmigungsfreistellung (Bauanzeigen in B-Plangebieten)

    Bitte 1-fach an die Stadt Quickborn und zeitgleich 1-fach beim Kreis Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn, einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein am 19.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Stichwörter

    bauen, Baufreigabe, Bauzulassung, Genehmigung zum Bauen, Baubewilligung, Bauantrag, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Baulizenz, Bauerteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation