Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Wenn Sie eine Baugenehmigung für die Errichtung von baulichen Anlagen beantragen möchten, dann können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen im vereinfachten Verfahren tun.
Beschreibung
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr bauliche Anlagen errichten wollen, brauchen Sie eine Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei ist.
Bauliche Anlagen sind Bauwerke, welche mit dem Erdboden verbunden sind und aus Bauprodukten hergestellt wurden. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
Das Bauvorhaben wird beim vereinfachten Genehmigungsverfahren nur auf die Übereinstimmung folgender Vorschriften geprüft:
- bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Anlagen
- beantragte Abweichungen
- andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt, ersetzt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung durch Fachrecht zugewiesen wird
Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz ist durch bautechnische Nachweise nachzuweisen. Diese müssen zu Baubeginn, erforderlichenfalls bauaufsichtlich geprüft, vorliegen.
Sie als Bauherrin oder Bauherr tragen damit eine große Verantwortung. Die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden. Ansonsten kann der Bau zum Beispiel eingestellt oder die Nutzung untersagt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
- des Kreises oder der kreisfreien Stadt
- der Gemeinden (wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
Öffnungszeiten
Di. 08.30 Uhr 13.00 Uhr Do. 15.00 Uhr 19.00 Uhr Fr. 08.30 Uhr 13.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Formulare
1. Vordruck für die bauaufsichtlichen Verfahren
4. Stellungnahme der Gemeinde nach §36 BauGB
6. Nachweis des Verbrennungsluftverbundes für raumluftabhängige Feuerstätten < 35 kW nach Feuerungsverordnung
7. Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen nach § 82 Absatz 2 Satz 4 LBO
8. Baubeschreibung/Antrag auf Baugenehmigung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe mit mehr als 10 m³ Behälterinhalt
3. Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung
5. Vordruck für Feuerungsanlagen
7.1 Besichtigung des Rohbauzustandes Anhang zu Anlage 7
9. Erfüllungserklärung für Bestandsgebäude
2. Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise
9.1 Erfüllungserklärung für Neubauten
erforderliche Unterlagen
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen Sie weitere Bauvorlagen einreichen. Diese sind zum Beispiel:
- Nachweise der Standsicherheit
- Nachweise des Brandschutzes
- Andere bautechnische Nachweise
- Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
- Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
- Betriebsbeschreibung
- Angaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit
- Angaben zu Stellplätzen
- Statistischer Erhebungsbogen
Bei Werbeanlagen sind erforderlich:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit Einzeichnung des Standortes
- Zeichnung im Maßstab nicht kleiner als 1:50 und Beschreibung oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage, wie ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage
- Nachweis der Standsicherheit, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird, anderenfalls die Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise
Hinweise für Wedel: Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Der Bauantrag und die Bauvorlagen müssen mindestens in zweifacher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde in der Stadtverwaltung Wedel eingereicht werden. Eine Ausfertigung des Bauantrages verbleibt nach der Prüfung bei der Bauaufsichtsbehörde, die Zweite geht mi Genehmigungsvermerk versehen an den Antragssteller zurück.
Die Erstellung der Bauvorlagen ist nur sachkundigen Personen vorbehalten (siehe Listen in den Architektenkammern).
- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
- Architekten- und Ingenieurkammer Hamburg
- Architekten- und Ingenieurkammer Niedersachsen
Entsprechende "Entwurfsverfasser" sind in der Regel nur Architekten oder Bauingenieure, für weniger aufwendige Baumaßnahmen können auch Bautechniker oder Handwerksmeister als "Entwurfsverfasser" in Frage kommen.
Für die erforderlichen Baustatistikbögen gehen Sie bitte auf die Seite von: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Mit dem Bauantrag ist eine Flurkarte neuesten Datums (erhältlich beim Katasteramt in Elmshorn, Tel.: 04122/57998-0, Email: Poststelle-Elmshorn@LVermGeo.landsh.de) einzureichen.
Welche weiteren Bauvorlagen für einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage benötigt werden, kann der Bauvorlagenverordnung Schleswig-Holstein entnommen werden:
Dazugehörige Formulare befinden sichauf dieser Seite weiter unten.
Rechtsgrundlagen für das öffentliche Baurecht:
Der Bauantrag und die Bauvorlagen müssen mindestens in zweifacher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde in der Stadtverwaltung Wedel eingereicht werden. Eine Ausfertigung des Bauantrages verbleibt nach der Prüfung bei der Bauaufsichtsbehörde, die Zweite geht mi Genehmigungsvermerk versehen an den Antragssteller zurück.
Die Erstellung der Bauvorlagen ist nur sachkundigen Personen vorbehalten (siehe Listen in den Architektenkammern).
- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
- Architekten- und Ingenieurkammer Hamburg
- Architekten- und Ingenieurkammer Niedersachsen
Entsprechende "Entwurfsverfasser" sind in der Regel nur Architekten oder Bauingenieure, für weniger aufwendige Baumaßnahmen können auch Bautechniker oder Handwerksmeister als "Entwurfsverfasser" in Frage kommen.
Für die erforderlichen Baustatistikbögen gehen Sie bitte auf die Seite von: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Mit dem Bauantrag ist eine Flurkarte neuesten Datums (erhältlich beim Katasteramt in Elmshorn, Tel.: 04122/57998-0, Email: Poststelle-Elmshorn@LVermGeo.landsh.de) einzureichen.
Welche weiteren Bauvorlagen für einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage benötigt werden, kann der Bauvorlagenverordnung Schleswig-Holstein entnommen werden:
Dazugehörige Formulare befinden sichauf dieser Seite weiter unten.
Rechtsgrundlagen für das öffentliche Baurecht:
Formulare
Voraussetzungen
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen.
- Grundsätzlich müssen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – zum Beispiel eine Bauingenieurin beziehungsweise einen Bauingenieur oder eine Architektin beziehungsweise einen Architekt – beauftragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Fristen
- Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von drei Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
- Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal drei Jahre unterbrechen.
- In den Fällen, in denen mit den Bauarbeiten innerhalb von drei Jahren begonnen wurde, können Sie die Baugenehmigung drei Jahre verlängern lassen.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die Frist für die Entscheidung beginnt drei Wochen nach Zugang des Bauantrags bzw. drei Wochen nach Zugang der verlangten Unterlagen, wenn die Bauaufsichtsbehörde vor Fristbeginn eine Aufforderung versandt hat.
3 Monate (mit Verlängerungsmöglichkeit)
Kosten
Es werden Verwaltungsgebühren fällig. Diese können unterschiedlich hoch sein.
Die Kostenhöhe ist variabel und beträgt mindestens 100,00 EUR (nach oben offen). Es fallen 7,00 EUR je angefangene 1.000,00 EUR der anrechenbaren Bauwerte an.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Bevor ein Bauantrag gestellt wird, können Sie einen Vorbescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens beantragen, zum Beispiel ob das geplante Bauvorhaben an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig ist.
- Es ist zu beachten, dass die Einrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigte, jedoch begonnene Baumaßnahme eingestellt werden oder die Nutzung untersagt werden kann. Überdies kann die Beseitigung angeordnet werden.
- Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Hinweise für Wedel: Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Tipp:
Auch wenn Ihnen eine Baumaßnahme noch so geringfügig erscheint, erkundigen Sie sich bitte vorher bei den unten genannten Mitarbeiter/innen, ob hierfür eine Genehmigung erforderlich ist.
Auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen müssen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Bebauungspläne können z.B. bestimmte Vorhaben auf Grundstücken ausschließen oder die Bebauung einschränken.
Tipp:
Auch wenn Ihnen eine Baumaßnahme noch so geringfügig erscheint, erkundigen Sie sich bitte vorher bei den unten genannten Mitarbeiter/innen, ob hierfür eine Genehmigung erforderlich ist.
Auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen müssen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Bebauungspläne können z.B. bestimmte Vorhaben auf Grundstücken ausschließen oder die Bebauung einschränken.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein am 19.07.2024
Stichwörter
Genehmigung zum Bauen, Baulizenz, bauen, Bauantrag, Baubewilligung, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauerteilung, Baufreigabe, Bauzulassung
Metainformation
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