Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Stadt Itzehoe: Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenstraße 23

    25524 Itzehoe

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Mo. 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Mittwochs geschlossen. Weitere Termine nur nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Itzehoe

    Empfänger: Stadt Itzehoe

    IBAN: DE44 2225 0020 0000 0216 01

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2010

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Plakatierung, Plakat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020