Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Amt Kisdorf - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 9
Gebühren: nein
Winsener Straße, Kattendorf
Bus: 7977
Bus: 7980
Bus: 7973
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04191 950675
E-Mail: ordnung@amt-kisdorf.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Plakat, Plakatierung