Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Amt Jevenstedt - Der Amtsdirektor

    Adresse

    Hausanschrift

    Meiereistr. 5

    24808 Jevenstedt

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung mittwochs geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@amt-jevenstedt.de

    Telefon Festnetz: +49 4331 8478-0

    Fax: +49 4331 8478-84

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Amt Jevenstedt Webservice)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Webservice, Amt Jevenstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Amt Jevenstedt - Verwaltungsstelle Westerrönfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstr. 60

    24784 Westerrönfeld

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung mittwochs geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@amt-jevenstedt.de

    Telefon Festnetz: +49 4331 8478-0

    Fax: +49 4331 8478-30

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Amt Jevenstedt Webservice)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Webservice, Amt Jevenstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Plakatierung, Plakat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)