Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratshaumarkt 4-6

    24340 Eckernförde

    Öffnungszeiten

    Bauaufsicht Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 4 - 6

    24340 Eckernförde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04351 710-0

    Fax: 04351 710-699

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de