Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum innerhalb von Ortschaften beantragen

    Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Rathaus - Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 15-17

    25335 Elmshorn

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr, (Bürgerbüro - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen! Bürgerbüro Online-Termine im Bürgerbüro [ ]

    Kontakt

    Fax: +49 4121 231325

    Telefon Festnetz: +49 4121 2310

    E-Mail: amtfuerstadtentwicklung@elmshorn.de

    Kontaktperson

    • Frau Gloyer

      Telefon Festnetz: +49 4121 231682(vormittags 8.30 - 12.30 Uhr)

    • Frau N. Goldhagen

      Telefon Festnetz: +49 4121 231376(vormittags 8.30 - 12.30 Uhr)

    • Herr Kienscherf

      Telefon Festnetz: +49 4121 231380

    • Frau Koltes

      Telefon Festnetz: +49 4121 231375

    • Frau Läpple

      Telefon Festnetz: +49 4121 231685

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rathaus - Amt für Tiefbau und Verkehr / Verwaltung öffentlicher Raum und Verkehr - (Standort: Peterstraße 19)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 15-17

    25335 Elmshorn

    Kontakt

    Fax: +49 4121 22384

    Telefon Festnetz: +49 4121 2310

    E-Mail: tiefbauundverkehr@elmshorn.de

    Kontaktperson

    • Frau Schirmer

      Telefon Festnetz: +49 4121 231523

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de