Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr, (Bürgerbüro - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stöckelmann
Telefon Festnetz: +49 4121 231375
Herr Kienscherf
Telefon Festnetz: +49 4121 231380
Frau N. Goldhagen
Telefon Festnetz: +49 4121 231376(vormittags 8.30 - 12.30 Uhr)
Frau Läpple
Telefon Festnetz: +49 4121 231685
Frau Gloyer
Telefon Festnetz: +49 4121 231682(vormittags 8.30 - 12.30 Uhr)
Amt für Tiefbau und Verkehr / Verwaltung öffentlicher Raum und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schirmer
Telefon Festnetz: +49 4121 231523
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein