• Barmstedt (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Beschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner

VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 1

25355 Barmstedt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag   08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag  08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

Kontakt

Bankverbindung

Stadt Barmstedt

Empfänger: Stadt Barmstedt

IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50

BIC: GENODEF1PIN

Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

Stadt Barmstedt

Empfänger: Stadt Barmstedt

IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66

BIC: NOLADE21SHO

Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

Stichwörter

Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit

Version

Technisch erstellt am 11.12.2023

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Plakatierung, Plakat

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020