Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

    Online-Dienst

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Stadtgrün und Verkehr, Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Bauhof 13

    23552 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
      Anzahl: 62  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Großer Bauhof
      Anzahl: 15  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Musterbahn
      Anzahl: 55  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parade
      Anzahl: 67  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fegefeuer
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Mühlendamm 12

    23539 Lübeck

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: sondernutzung@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Antrag auf Sondernutzung, Außengastronomie, Bauzaun, Container, Containerstandplatz, Erlaubnis, Flyer, Gerüst, Infostand, Infostände, Luftballons, Luftballons steigen lassen, Plakat, Plakate, Plakatierung, Promotion, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Stand, Stände, Straßenfest, Straßenmusik, Umfragen, Veranstaltungen, Wahlplakat, Wahlplakate, Warenpräsentation, Werbestand, Werbevertrag, Werbung

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de