Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Hinweise für Lübeck: Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Plakatierung und Werbung an Beleuchtungsmasten nur für Zirkusse, Puppentheater, Road-Shows, ansonsten nur in Anlagen des Vertragspartners (WallDecaux) der Hansestadt Lübeck.
Für das Aufstellen oder Anbringen von Werbung auf Privatgrundstücken oder an Privatgebäuden wird in der Regel eine Baugenehmigung für Werbeanlagen benötigt. Eine solche Genehmigung kann bei dem zuständigen Bereich Stadtplanung und Bauordnung eingeholt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Stadtgrün und Verkehr; Sondernutzung
Adresse
Postanschrift
Mühlendamm 12
23539 Lübeck
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: sondernutzung@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Stichwörter
Antrag auf Sondernutzung, Außengastronomie, Baustelleneinrichtung, Bauzaun, Container, Containerstandplatz, Erlaubnis, Flyer, Gerüst, Gerüstbau, Infostand, Infostände, Kran, Luftballons, Luftballons steigen lassen, Plakat, Plakate, Plakatierung, Promotion, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Stand, Stände, Straßenfest, Straßenmusik, Umfragen, Veranstaltungen, Wahlplakat, Wahlplakate, Warenpräsentation, Werbestand, Werbevertrag, Werbung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lübeck: Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Hier finden Sie die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck (Sondernutzungssatzung)
Kosten
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Lübeck: Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Hier finden Sie die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck (Sondernutzungsgebührensatzung)
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Plakatierung, Plakat