• Wiemersdorf (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Anliegerbescheinigung Ausstellung

Anliegerbescheinigung beantragen

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Beschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

Zuständigkeit

die zuständige Gemeinde

Ansprechpartner

Amt Bad Bramstedt-Land

Adresse

Hausanschrift

König-Christian-Straße 6

24576 Bad Bramstedt

Parkplatz: Zufahrt über Lohstücker Weg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis:  Terminvereinbarungen auch außerhalb dieser Zeiten möglich! ; Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis:  Terminvereinbarungen auch außerhalb dieser Zeiten möglich!

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4192 2009-0

Fax: +49 4192 2009-999

E-Mail: info@amt-bad-bramstedt-land.de

Bankverbindung

Amt Bad Bramstedt-Land

Empfänger: Amt Bad Bramstedt-Land

IBAN: DE42 2003 0000 0086 0564 08

BIC: HYVEDEMM300

Bankinstitut: HypoVereinsbank

Version

Technisch erstellt am 14.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Kosten

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.04.2025

Stichwörter

Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020