Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister - Amt für Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Fachabteilungen Montag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag 7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag 7-12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fenja Süverkrüp
Telefon Festnetz: 0431 3209-7924
E-Mail: f.sueverkruep@altenholz.de
Frau Katja Hohnholz
Telefon Festnetz: 0431 3201-211
E-Mail: k.hohnholz@altenholz.de
Frau Denise Zick
Telefon Festnetz: 0431 3201-212
E-Mail: d.zick@altenholz.de
Frau Katy Klose
Telefon Festnetz: 0431 3201-213
E-Mail: k.klose@altenholz.de
Frau Isabella Reuter
Telefon Festnetz: 0431 3201-212
E-Mail: i.reuter@altenholz.de
Herr Martin Hackauf
Telefon Festnetz: 0431 3201-200
E-Mail: m.hackauf@altenholz.de
Herr Julian Fritz
Telefon Festnetz: 0431 3201-141
E-Mail: j.fritz@altenholz.de
Frau Svenja Schirr-Schmidt
Telefon Festnetz: 0431 3201-153
E-Mail: s.schirr-schmidt@altenholz.de
Internet
Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Fachabteilungen Montag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag 7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag 7-12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Maziar Ghaznavi
Telefon Festnetz: 0431 3201-310
E-Mail: m.ghaznavi@altenholz.de
Frau Anna-Sophie Blachnich
Telefon Festnetz: 0431 3201-311
E-Mail: a.blachnich@altenholz.de
Frau Svenja Steinhagen
Telefon Festnetz: 0431 3201-312
E-Mail: s.steinhagen@altenholz.de
Frau Anjoula Ihlow
Telefon Festnetz: 0431 3201-313
E-Mail: a.ihlow@altenholz.de
Frau Jutta Scherf
Telefon Festnetz: 0431 3201-320
E-Mail: j.scherf@altenholz.de
Frau Melanie Hoffmann
Telefon Festnetz: 0431 3201-186
E-Mail: m.hoffmann@altenholz.de
Frau Vanessa Murawski
Telefon Festnetz: 0431 3201-209
E-Mail: v.murawski@altenholz.de
Frau Christine Schöttler
Telefon Festnetz: 0431 3201-310
E-Mail: c.schoettler@altenholz.de
Internet
Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Fachabteilungen Montag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag 7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag 7-12 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge