Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Timmendorfer Strand - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandallee 42

    23669 Timmendorfer Strand

    Postfachadresse

    Postfach 1106

    23661 Timmendorfer Strand

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4503 807-0

    Fax: +49 4503 807-211

    E-Mail: info@timmendorfer-strand.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 3 Tourismus, Bauen, Umwelt und Immobilien

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststrasse 35

    23669 Timmendorfer Strand

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: +49 4503 807-211

    Telefon Festnetz: +49 4503 807-0

    E-Mail: info@timmendorfer-strand.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de