Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
* Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * geschlossen * Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4562 69210
Fax: 04562 69-258
Telefon Festnetz: +49 4562 69208
Telefon Festnetz: +49 4562 69239
E-Mail: kaemmerei@groemitz.landsh.de
Kontaktperson
Herr Matthias Bosch
Telefon Festnetz: +49 4562 69247
E-Mail: m.bosch@groemitz.landsh.de
Frau Antje Boye
Telefon Festnetz: +49 4562 69210
E-Mail: a.boye@groemitz.landsh.de
Herr Jörg Lehnert
Telefon Festnetz: +49 4562 69208
E-Mail: j.lehnert@groemitz.landsh.de
Frau Nicole Zuszek
Telefon Festnetz: +49 4562 69219
E-Mail: n.zuszek@groemitz.landsh.de
Frau Hilke Hopp
Telefon Festnetz: +49 4562 69238
E-Mail: h.hopp@groemitz.landsh.de
Frau Liesa Hinz
Telefon Festnetz: +49 4562 69239
E-Mail: L.Hinz@groemitz.landsh.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung