• Wesseln (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Anliegerbescheinigung Ausstellung

Anliegerbescheinigung beantragen

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Beschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

Zuständigkeit

die zuständige Gemeinde

Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich II - Bauen und Ortsentwicklung

Adresse

Hausanschrift

Kirchspielsweg 6

25746 Heide

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1126

25731 Heide

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bankverbindung

Amtskasse Heider Umland

Empfänger: Amtskasse Heider Umland

IBAN: DE47 2145 0000 0031 0001 28

BIC: NOLADE21RDB

Bankinstitut: Sparkasse Mittelholstein

Version

Technisch erstellt am 16.04.2010

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Formulare

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Kosten

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Beiträge auf Grund von Leistung, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020