Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Lübeck: Anliegerbescheinigung

    Wer benötigt eine Straßenanliegerbescheinigung? 
    Bei dem Erwerb bzw. der Veräußerung eines Grundstückes verschafft diese Bescheinigung dem Erwerber eine größere finanzielle Planungssicherheit, da sie Aussagen über die möglicherweise auf ihn zukommenden öffentlichen Lasten enthält. 

    Wie ist eine Straßenanliegerbescheinigung zu beantragen? 
    Die Beantragung erfolgt formlos per Brief oder e-Mail unter Beifügung eines Lageplanes sowie möglicherweise einer Vollmacht des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten sofern dieser nicht selbst den Antrag stellt.

    Wo bekommen Sie was?
    Bei Beiträgen auf Grund von Leistungen der Wasserzweckverbände wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Lübeck.
    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

    Für Beiträge, die im Zusammenhang mit der Anschlusssituation eines Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage entstehen können, z.B. erstmalige Herstellung eines Entwässerungsanschlusses (§ 8 KAG)  liegt die Zuständigkeit bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck. Tel.: 0451 / 707600

    Für Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten (§§ 154 f BauGB) liegt die Zuständigkeit beim Bereich Stadtplanung und Bauordnung Tel: 0451 / 122-6053

    Für Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB) liegt die Zuständigkeit beim Bereich Stadtgrün und Verkehr Tel.: 0451 / 122-6626.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Malmöstraße 22

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Malmöstraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Rigastraße
      Linie:
      • Bus: Linie 15

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 451 70760710

    Telefon Festnetz: +49 451 707600

    E-Mail: entsorgungsbetriebe@ebhl.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfall, Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen, Abfallwirtschaft, Abwasser, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Altkleider, Altkleiderbox, Altkleidercontainer, Altkleidersammlung, Altpapier, Anschluss, Bauabfälle, Bauen, Baum- und Strauchschnitt, Baumschnitt, Bauschutt, Behinderten WC-Schlüssel, Besuch der Deponie, Bettgestell, Biotonne, Braune Tonne, Container, Containerstandplatz, Eis, Elektrogeräte, Elektronikgeräte, Elektroschrott, Entsorgung, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Entwässerung, Schmutzwasser, Farben, Gartenabfälle, Gartensprengwasser, Gebührenerstattung, Gehwege, Gelb, gelbe Säcke, gelber Sack, Glätte, Grundstückseigentümer, Grünschnitt, Gully, Gullydeckel, Handys, Haushaltsreiniger, Hausmüll, Heckenschnitt, Kanal, Kanalisation, Kanalnetz, Klärwerke, Kompostierungswerk, Kompostierungswerk, Führungen, Kühlgeräte, Lacke, Laub, Laubentsorgung, Leitungen, Leuchtstoffröhren, Mischwasser, Mülltonne, Nebenzähler, öffentliche Toiletten, Papierbehälter, Pfütze, Räum- und Streupflicht, Recyclinghof, Recyclinghöfe, Regenwasser, Regenwasserleitungen, Reinigung der Abfallbehälter, Reinigungspflicht, Restabfall, Restabfalltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonne, Restmülltonnen, Sammelbehälter, Schadstoffe, Schnee, Schrank, Servicemobil, Sonderabfälle, Sondermüll, Sperrmüll, Straßen, Straßenreinigung, Straßenreinigungssatzung, Strauchschnitt, Streupflicht, Stuhl, Tag der offenen Tür, Tannenbaum abfuhr, Tisch, Toilette, Toiletten, Toiletten für Behinderte, Toiletten für Menschen mit Behinderung, Umzug, verstopfte Abwasserleitung, Verstopfung, Wasser auf Straße, WC für Behinderte, Weihnachten, Weihnachtsbaum abfuhr, Wertstoffcontainer, Wertstoffentsorgung, Wertstoffhof, Winterdienst

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Hinweise für Lübeck: Anliegerbescheinigung


    - für Anschlussbeiträge wird eine Vollmacht bei Vertretung benötigt.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English