Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise für Lübeck: Anliegerbescheinigung
Wer benötigt eine Straßenanliegerbescheinigung?
Bei dem Erwerb bzw. der Veräußerung eines Grundstückes verschafft diese Bescheinigung dem Erwerber eine größere finanzielle Planungssicherheit, da sie Aussagen über die möglicherweise auf ihn zukommenden öffentlichen Lasten enthält.
Wie ist eine Straßenanliegerbescheinigung zu beantragen?
Die Beantragung erfolgt formlos per Brief oder e-Mail unter Beifügung eines Lageplanes sowie möglicherweise einer Vollmacht des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten sofern dieser nicht selbst den Antrag stellt.
Wo bekommen Sie was?
Bei Beiträgen auf Grund von Leistungen der Wasserzweckverbände wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Lübeck.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für Beiträge, die im Zusammenhang mit der Anschlusssituation eines Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage entstehen können, z.B. erstmalige Herstellung eines Entwässerungsanschlusses (§ 8 KAG) liegt die Zuständigkeit bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck. Tel.: 0451 / 707600
Für Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten (§§ 154 f BauGB) liegt die Zuständigkeit beim Bereich Stadtplanung und Bauordnung Tel: 0451 / 122-6053
Für Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB) liegt die Zuständigkeit beim Bereich Stadtgrün und Verkehr Tel.: 0451 / 122-6626.
Wer benötigt eine Straßenanliegerbescheinigung?
Bei dem Erwerb bzw. der Veräußerung eines Grundstückes verschafft diese Bescheinigung dem Erwerber eine größere finanzielle Planungssicherheit, da sie Aussagen über die möglicherweise auf ihn zukommenden öffentlichen Lasten enthält.
Wie ist eine Straßenanliegerbescheinigung zu beantragen?
Die Beantragung erfolgt formlos per Brief oder e-Mail unter Beifügung eines Lageplanes sowie möglicherweise einer Vollmacht des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten sofern dieser nicht selbst den Antrag stellt.
Wo bekommen Sie was?
Bei Beiträgen auf Grund von Leistungen der Wasserzweckverbände wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Lübeck.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für Beiträge, die im Zusammenhang mit der Anschlusssituation eines Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage entstehen können, z.B. erstmalige Herstellung eines Entwässerungsanschlusses (§ 8 KAG) liegt die Zuständigkeit bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck. Tel.: 0451 / 707600
Für Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten (§§ 154 f BauGB) liegt die Zuständigkeit beim Bereich Stadtplanung und Bauordnung Tel: 0451 / 122-6053
Für Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB) liegt die Zuständigkeit beim Bereich Stadtgrün und Verkehr Tel.: 0451 / 122-6626.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Entsorgungsbetriebe Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr  Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00  - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 707600
Fax: +49 451 70760710
E-Mail: entsorgungsbetriebe@ebhl.de
De-Mail: info@luebeck.de-mail.de
Internet
Stichwörter
Abfall, Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen, Abfallwirtschaft, Abwasser, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Altkleider, Altkleiderbox, Altkleidercontainer, Altkleidersammlung, Altpapier, Anschluss, Bauabfälle, Bauen, Baum- und Strauchschnitt, Baumschnitt, Bauschutt, Behinderten WC-Schlüssel, Besuch der Deponie, Bettgestell, Biotonne, Braune Tonne, Container, Containerstandplatz, Eis, Elektrogeräte, Elektronikgeräte, Elektroschrott, Entsorgung, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Entwässerung, Schmutzwasser, Farben, Gartenabfälle, Gartensprengwasser, Gebührenerstattung, Gehwege, Gelb, gelbe Säcke, gelber Sack, Glätte, Grundstückseigentümer, Grünschnitt, Gully, Gullydeckel, Handys, Haushaltsreiniger, Hausmüll, Heckenschnitt, Kanal, Kanalisation, Kanalnetz, Klärwerke, Kompostierungswerk, Kompostierungswerk, Führungen, Kühlgeräte, Lacke, Laub, Laubentsorgung, Leitungen, Leuchtstoffröhren, Mischwasser, Mülltonne, Nebenzähler, öffentliche Toiletten, Papierbehälter, Pfütze, Räum- und Streupflicht, Recyclinghof, Recyclinghöfe, Regenwasser, Regenwasserleitungen, Reinigung der Abfallbehälter, Reinigungspflicht, Restabfall, Restabfalltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonne, Restmülltonnen, Sammelbehälter, Schadstoffe, Schnee, Schrank, Servicemobil, Sonderabfälle, Sondermüll, Sperrmüll, Straßen, Straßenreinigung, Straßenreinigungssatzung, Strauchschnitt, Streupflicht, Stuhl, Tag der offenen Tür, Tannenbaum abfuhr, Tisch, Toilette, Toiletten, Toiletten für Behinderte, Toiletten für Menschen mit Behinderung, Umzug, verstopfte Abwasserleitung, Verstopfung, Wasser auf Straße, WC für Behinderte, Weihnachten, Weihnachtsbaum abfuhr, Wertstoffcontainer, Wertstoffentsorgung, Wertstoffhof, Winterdienst
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Hinweise für Lübeck: Anliegerbescheinigung
- für Anschlussbeiträge wird eine Vollmacht bei Vertretung benötigt.
- für Anschlussbeiträge wird eine Vollmacht bei Vertretung benötigt.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Anliegerbescheinigung
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Beiträge auf Grund von Leistung, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge