• Oldsum (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Wildunfall

Kfz: Wildunfall

Verhaltensmaßnahmen im Falle eines Wildunfalls.

Beschreibung

Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist. Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.

Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.

Zuständigkeit

An die Polizei: 110.

Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:

  • grundsätzlich morgens und abends und
  • im Übergangsbereich Feld/Wald.
  • Außerdem in den Monaten Juli und August zur Brunft des Rehwildes.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Verletztes Wild

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020