Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung

    Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes

    Eine Legehennenstall darf nur dann Eier in den Verkehr bringen, wenn er registriert ist und er die Eier mit seiner Registrierungsnummer gekennzeichnet hat.

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme: Direktvermarktung).

    Registrierungspflichtig sind:

    • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
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    • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
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    Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.

    Achtung: Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.

    Zuständigkeit

    An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt).

    Ansprechpartner

    Landeslabor Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Eyth-Straße 5

    24537 Neumünster

    Kontakt

    Fax: +49 4321 904-619

    Telefon Festnetz: +49 4321 904-600

    E-Mail: info@lsh.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English