Lebensmittel (Marktüberwachung)
Mit Hilfe der Lebensmittelüberwachung wird der gemeinschaftiche Handel erleichtert und die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten gesichert.
Beschreibung
In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentralen des Einzelhandels (den sogenannten "Flaschenhälsen" der Vermarktung), werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen beziehungsweise deutschen Qualitätsnormen, Handelsklassen überprüft.
Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.
Die Überwachungstätigkeiten finden vor allem in den Marktsektoren von Rind- und Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz).
Zuständigkeit
- An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
- an die Kreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Gesundheitlicher Umwelt- und Infektionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag  08:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ansprechpartner und weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie auch auf den Internetseiten des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e. V.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Lebensmittelkontrolle