Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Beschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Hinweise für Segeberg: Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
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Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Abwasser
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]
Kontakt
E-Mail: abwasser@segeberg.de
Amt Bornhöved - SG 4.3: Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten Mo. 13.30 - 17.30 Uhr Mi., Do. und Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sonderöffnungszeiten für Eheschließungen   Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich: Mo. bis Fr.  09.00 – 12.00 Uhr Mo. bis Do. 14.00 – 16.30 Uhr   Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Formulare
Hinweise für Segeberg: Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Kleinkläranlagen (Antrag)
- Kleinkläranlagen (Merkblatt)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Antrag)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Anzeigeformular)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Leitfaden)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Wann erlaubnisfrei, wann anzeigepflichtig? (Merkblatt)
- Rohr-Rigolenversickerung A 138 (Formular)
- Schachtversickerung A 138 (Formular)
- Sickermulde A 138 (Formular)
- Untergrundverrieselung Wartung (Merkblatt)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Erlaubnis, Anzeige oder erlaubnis- und anzeigefrei (Merkblatt und Fließbild)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Abwasser, Klärwerk