Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Beschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Hinweise für Segeberg: Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
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Online-Dienste
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Abwasser
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: abwasser@segeberg.de
Amt Bad Bramstedt-Land
Adresse
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Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Empfänger: Amt Bad Bramstedt-Land
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BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Formulare
Hinweise für Segeberg: Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Kleinkläranlagen (Antrag)
- Kleinkläranlagen (Merkblatt)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Antrag)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Anzeigeformular)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Leitfaden)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Wann erlaubnisfrei, wann anzeigepflichtig? (Merkblatt)
- Rohr-Rigolenversickerung A 138 (Formular)
- Schachtversickerung A 138 (Formular)
- Sickermulde A 138 (Formular)
- Untergrundverrieselung Wartung (Merkblatt)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Erlaubnis, Anzeige oder erlaubnis- und anzeigefrei (Merkblatt und Fließbild)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Klärwerk, Abwasser