Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

    Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.

    Beschreibung

    Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

    Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband

    Hinweise für Schleswig-Flensburg: Kontaktpersonen

    Bitte wenden Sie sich für die Ämter Schafflund, Eggebek, Kropp-Stapelholm, Oeversee, Arensharde, Südangeln und Haddeby sowie für die Gemeinden Handewitt, Harrislee und Stadt Schleswig an Frau Jordan (Kreis Schleswig-Flensburg). Telefonisch unter 04621 87406 oder per E-Mail an: beatrice.jordan@schleswig-flensburg.de

    Bitte wenden Sie sich für die Ämter Langballig, Hürup, Mittelangeln, Geltinger Bucht, Süderbrarup, Kappeln Land sowie für die Stadt Glücksburg und die Stadt Kappeln an Herrn Hohmann (Kreis Schleswig-Flensburg). Telefonisch unter 04621 87682 oder per E-Mail an: falko.hohmann@schleswig-flensburg.de

    Ansprechpartner

    Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Wasserverband Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Wanderuper Weg 23

    24988 Oeversee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4638 8955-0

    E-Mail: info@wv-nord.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2010

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Abwasser, Klärwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020