Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Beschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband
Hinweise für Schleswig-Flensburg: Kontaktpersonen
Bitte wenden Sie sich für die Ämter Schafflund, Eggebek, Kropp-Stapelholm, Oeversee, Arensharde, Südangeln und Haddeby sowie für die Gemeinden Handewitt, Harrislee und Stadt Schleswig an Frau Jordan (Kreis Schleswig-Flensburg). Telefonisch unter 04621 87406 oder per E-Mail an: beatrice.jordan@schleswig-flensburg.de
Bitte wenden Sie sich für die Ämter Langballig, Hürup, Mittelangeln, Geltinger Bucht, Süderbrarup, Kappeln Land sowie für die Stadt Glücksburg und die Stadt Kappeln an Herrn Hohmann (Kreis Schleswig-Flensburg). Telefonisch unter 04621 87682 oder per E-Mail an: falko.hohmann@schleswig-flensburg.de
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beatrice Jordan
E-Mail: beatrice.jordan@schleswig-flensburg.de
Telefon Festnetz: 04621 87406
Wasserverband Nord
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4638 8955-0
E-Mail: info@wv-nord.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Abwasser, Klärwerk