Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

    Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.

    Beschreibung

    Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

    Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rellingen - Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    25462 Rellingen

    Behindertenparkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ratsweg, hinter dem Rathaus
    Anzahl: 40
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Buslinien

    Bus: 195

    Bus: 781

    Bus: 185

    Bus: 595

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. Di. Do. Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Di. auch 14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Mi. auch 8.30 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Bankverbindung

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE53 2305 1030 0003 4722 22

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE37 2219 1405 0002 3500 80

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE71 2005 0550 1365 1203 00

    BIC: HASPDEHHXXX

    Bankinstitut: Hamburger Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2010 (von: Gemeinde Rellingen Webservice)

    Technisch geändert am 09.02.2024 (von: Vollmer, Carsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Klärwerk, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)